- Steuerliche Förderung nutzen
- Rentenlücke reduzieren
- Individuelle Vorsorgeausrichtung wählen
Rürup-Rente – Allianz BasisRente
Eine Rente für alle, die Steuern sparen möchten
Die Rürup-Rente der Allianz verbindet eine lebenslange Rente mit attraktiven Steuervorteilen – ideal für Besserverdienende, Freiberufler und Selbstständige.
Rentenlücke schließen und dabei Steuern sparen
Mit der Allianz BasisRente senken Sie jetzt Ihre Steuerlast und sorgen im Alter für einen verlässlichen Lebensunterhalt:
- Ihre Beiträge sind steuermindernd: Einzelveranlagte Personen können bis zu 23.362 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gilt der Höchstbetrag von 46.724 Euro. Davon können 2017 bereits 84 Prozent angesetzt werden.
- Ihre Rente ist ein Leben lang garantiert – von der Allianz, der Lebensversicherung mit Top-Ratings und ausgezeichneter Finanzstärke.*
- Hinterbliebenenschutz: Für den Fall Ihres Todes sind Ihre Beiträge nicht verloren, wenn Sie vereinbaren, dass Ihre Hinterbliebenen eine Rente aus den gezahlten Altersvorsorgebeiträgen erhalten. Empfänger sind dann Ihre versorgungsberechtigten Personen, also Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner beziehungsweise kindergeldberechtigte Kinder. Über die BeitragsrückgewährPolice können Sie für den Fall Ihres Todes sogar eine beliebige Person mit einer einmaligen Kapitalzahlung absichern.
- Ihre Vorsorge können Sie individuell gestalten – mit den Allianz Vorsorgekonzepten von sicherheits- bis chancenorientiert.
*Quelle unseres ausgezeichneten Testergebnisses:
BasisRente InvestFlex: Rating Produkt, Franke und Bornberg (externer Link), Stand 01/2016
Das bietet Ihnen die BasisRente, die Rürup-Rente der Allianz
Die Allianz BasisRente bietet Ihnen die Vorteile einer Rürup-Rente:
- Individueller Rentenbeginn ab dem 62. Geburtstag.
- Zuzahlungen sind jedes Jahr möglich, um die Rente weiter aufzustocken.
- Ergänzen Sie Ihre Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Absicherung für Ihre Hinterbliebenen.
Allianz Vorsorgekonzepte: Gestalten Sie Ihre Rürup-Rente individuell
Sie haben ganz individuelle Vorstellungen, wie viel Sicherheit Sie für Ihre Anlage wünschen – oder wie chancenorientiert Sie bei Ihrer Vorsorge sind. Die Allianz bietet auf Basis ihrer Erfahrung und Anlagekompetenz ein umfassendes Portfolio an Vorsorgekonzepten. So haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende, individuelle Lösung auszuwählen: Sie können das Kapitalanlagemanagement komplett den Experten der Allianz überlassen oder selbst bei der Kapitalanlage mitentscheiden. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Schwabmünchen-Stauden eG.
Ergänzen Sie Ihre Altersvorsorge
Kombinieren Sie Ihre Altersvorsorge mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, einer Hinterbliebenenvorsorge – oder am besten mit beidem.
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Wenn Sie berufsunfähig werden, ist auch Ihr Lebensunterhalt im Alter gefährdet. Mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung können Sie Ihre Allianz BasisRente optimal ergänzen – ebenfalls steuerlich gefördert.
Hinterbliebenenvorsorge
Mit der BeitragsrückgewährPolice können Sie im Falle Ihres Todes eine beliebige Person mit einer einmaligen Kapitalzahlung absichern. Sollte Ihnen etwas zustoßen, bleiben so Ihre eingezahlten Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente (BasisRente) für Ihre Hinterbliebenen erhalten. Alternativ können Sie Ihre Angehörigen auch mit einer fortlaufenden Hinterbliebenenrente absichern.
Häufige Fragen zur Rürup-Rente Allianz BasisRente
Sie sparen regelmäßig einen festen Beitrag an, den Sie jederzeit erhöhen können.
Die Beiträge für Ihre Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar – im Jahr 2017 können Sie
- als Alleinstehender bis maximal 23.362 Euro und
- als zusammenveranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bis maximal 46.724 Euro
an Beiträgen steuerlich geltend machen. Bei diesen Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen. Das bedeutet: Um Ihren maximal steuerlich geförderten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermitteln, ist der Höchstbeitrag um diese Beiträge zu kürzen.
84 Prozent der geleisteten Beiträge (bis maximal 23.362 Euro beziehungsweise bis maximal 46.724 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern) werden steuerlich anerkannt. Dieser Anteil steigt in den kommenden Jahren an, bis er 2025 bei 100 Prozent liegt.
Bei Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen und im Rahmen ihrer Berufstätigkeit ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung Anspruch auf Altersversorgung erwerben, gibt es Besonderheiten. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Berater.
Ihre lebenslange Rente wird erst im Alter besteuert – der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Rentenbeginn: Für den Rentnerjahrgang 2017 liegt er bei 74 Prozent, erst die Rentnerjahrgänge ab 2040 müssen ihre Rürup-Rente voll versteuern.
Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Freiberufler, Selbstständige und Gutverdiener, denn sie haben oft keine oder zu geringe gesetzliche Rentenansprüche.
Für Selbstständige und Freiberufler ist die steuerliche Förderung ein Anreiz zur Altersvorsorge. Für Gutverdiener wiederum ist die Rürup-Rente interessant, weil bei ihnen die Versorgungslücke im Alter besonders groß ist. Denn Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden von der Deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt, wenn es darum geht, die Rentenansprüche zu berechnen. Eine zusätzlich abgeschlossene Rürup-Rente hilft, diese Versorgungslücke zu schließen.
Außerdem ist die Rürup-Rente für rentennahe Jahrgänge von Interesse: Durch die Absetzbarkeit der Beiträge ist der Steuervorteil meist größer als der Verlust durch die Besteuerung der Rente: So werden 2017 die Beiträge mit 84 Prozent steuerlich gefördert – doch die Renten, die im Jahr 2017 beginnen, werden nur zu 74 Prozent besteuert.
Je nachdem, wie Sie Ihre BasisRente gestalten, können Ihr Ehegatte und Ihre Kinder eine Rente aus Ihren Altersvorsorgebeiträgen erhalten, also diejenigen, die im Sinne des Gesetzes Ihre Versorgungsberechtigen sind. Ergänzend können Sie beliebige Hinterbliebene auch so absichern:
- Bei der Hinterbliebenenrente legen Sie eine Rentenhöhe fest, die dann an die versorgungsberechtigten Personen ausgezahlt wird.
- Die BeitragsrückgewährPolice stellt sicher, dass Ihre Familie oder andere beliebige Personen Ihrer Wahl eine Einmalzahlung in Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge erhalten. Die Beiträge für die BeitragsrückgewährPolice werden nicht steuerlich gefördert.
Die Rürup-Rente belohnt die private Altersvorsorge mit Steuervorteilen: Die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu 23.362 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise bis zu 46.724 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) steuerlich geltend gemacht werden.
Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – die Beiträge werden bis zu 2.100 Euro pro Jahr gefördert und steuerlich berücksichtigt.
Die Rürup-Rente ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll:
- Sie schließen Ihre Rentenlücke.
- Ihre Rürup-Rente wird lebenslang ausgezahlt.
- Ihre Beiträge werden steuerlich gefördert.
- Sie können eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen – ebenfalls steuerlich gefördert.
- Individuelle Gestaltung durch die Vorsorgekonzepte.
- Die Rürup-Rente ist in der Ansparphase bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz geschützt.
- Sie leisten Ihre Beiträge flexibel nach Ihrer finanziellen Situation.
Das geschieht in Anlehnung an die Versteuerung der Renten aus der Deutschen Rentenversicherung. Für jeden Rentnerjahrgang wird zunächst ein Besteuerungsanteil festgesetzt. 2017 liegt er bei 74 Prozent. Das heißt, von 1.000 Euro Rente müssen 740 Euro versteuert werden.
Ab dem Folgejahr wird dann der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 260 Euro) lebenslang als Rentenfreibetrag festgesetzt. Er steigt nicht mehr, auch wenn die Rente angehoben wird.
Wird die Rürup-Rente ausgezahlt, müssen Sie davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzweigen, soweit Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sind Sie freiwilliges Mitglied, besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2017 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 4.350 Euro im Monat (52.200 Euro pro Jahr).
Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Die Allianz BasisRente lässt sich durch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erweitern. Neben dem Aufbau Ihrer Altersvorsorge sichern Sie sich damit gegen den Verlust der Arbeitskraft ab – steuerlich gefördert.