Login OnlineBanking
Vater und Sohn spielen Schlagzeug

Wachstumssparen

Profitieren Sie von attraktiven Zinsen mit dem Wachstumssparen Mit dem Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Das Wachstumssparen bietet Ihnen Zinsen, die zum Laufzeitbeginn fest vereinbart werden.

Jetzt Termin vereinbaren

    Laufzeit von 5 Jahren

    Garantierte Verzinsung

    Individuellen Zugriff vereinbaren

    So funktioniert Wachstumssparen

    Legen Sie Ihr Geld als WachstumsSparen an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

    Individuellen Zugriff vereinbaren

    Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1

    1 Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.

     

     

    Konditionen für das Wachstumssparen Ihrer Raiffeisenbank Schwabmünchen-Stauden eG

    Laufzeit in JahrenZinssatz p.a.
    1. Jahr0,50 %
    2. Jahr0,75 %
    3. Jahr1,00 %
    4. Jahr1,25 %
    5. Jahr1,50 %

    FAQ zum Sparbrief

    Wie lange läuft das Wachstumssparen?

    Das Wachstumssparen hat eine Laufzeit von 5 Jahren.

    Kann die Anlage während der Laufzeit aufgestockt werden?

    Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

    Wann werden die Zinsen ausbezahlt?

    Die Zinsen werden jeweils nach einem Laufzeitjahr gutgeschrieben. 

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer